Lizenzvertrag für timeEdition in den Varianten Standard, pocket und portable
1. Wir räumen dem Kunden bei Erwerb einer Lizenz im Zweifel ein persönliches, nicht ausschließliches, einfaches Nutzungsrecht ein, die Software nach Maßgabe des Lizenzvertrages und dieser AGB zu nutzen.2. Die Lizenz gilt im Zweifel und vorbehaltlich der weiteren, folgenden Regelungen für die Nutzung auf einem Arbeitsplatz (PC oder sonstigem Computer zur gleichzeitigen Nutzung durch eine Person), bei Software, die zur Nutzung auf einem Server bestimmt ist, für die Nutzung auf einem Server.
3. Die Lizenz für timeEdition gilt für die Installation auf einem festen Arbeitsplatz und bis zu drei weiteren mobilen Geräten desselben Benutzers. timeEdition pocket berechtigt zur Nutzung der Software auf dem mitgelieferten USB-Stick durch eine natürliche Person an beliebigen PCs. timeEdition portable berechtigt zur Installation und Nutzung auf einem USB-Stick oder vergleichbarem mobilen Speichermedium durch eine natürliche Person an beliebigen PCs. Für die Freischaltung ist eine Registrierungsnummer erforderlich, die für jede Lizenz einzeln, für Lizenzpakete oder für den Kunden allgemein vergeben werden kann.
4. Im Rahmen der zugelassenen Nutzung ist der Kunde berechtigt, die erforderlichen Kopien anzufertigen. Dies gilt insbesondere auch für eine Sicherheitskopie der Installationsdateien und übliche Backups der installierten Dateien, nicht aber für die Installation auf mehreren Computern zur abwechselnden Nutzung. Bei Weiterveräußerung der Lizenz sind alle zurückbleibenden Kopien zu löschen. Bei nicht direkt ausführbaren, integrierten Backups der installierten Dateien (Images) gilt dies nur im Fall der Wiederherstellung des ausführbaren Systems. Die Sicherheitskopien dürfen nur im erforderlichen Umfang intern zugänglich sein.
5. Hinweise oder Vermerke, die Urheber-, Patent-, Firmen-, Namens-, Kennzeichen- oder sonstige Markenrechte betreffen, darf der Kunde weder von der Software noch von einem etwa mitgelieferten Datenträger oder der Dokumentation oder sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen entfernen, abdecken oder in sonstiger Weise ganz oder teilweise unterdrücken.
6. Der Kunde ist nur im Rahmen der Festlegungen des Lizenzvertrages berechtigt, den Quellcode der Software zu ändern oder zu ergänzen. Hiervon unberührt sind die Rechte des Kunden nach §§ 69 d, 69 e UrhG sowie der von diesen Vorschriften in Bezug genommenen Vorschriften.
7. Wir können das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine gravierende Verletzung der Grenzen des eingeräumten Nutzungsrechts, eine unerlaubte Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung von Kopien der Software oder eine sonstige unerlaubte Verbreitung.
8. Das Nutzungsrecht ist innerhalb des Raumes, in dem Erschöpfung des Urheberrechts eintritt (§ 69 c Ziff. 3 UrhG) übertragbar, wenn ein Datenträger verkauft wurde, sonst nur mit unserer Zustimmung bzw. gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrages. Bei Wechsel des Lizenznehmers sind die Daten des Erwerbers dem Lizenzgeber vom Veräußerer in Textform mitzuteilen. Dem Erwerber ist auch die Registrierungsnummer auszuhändigen. Bei Sammelregistrierungen hat der Erwerber nur dann einen Anspruch auf Erteilung einer neuen Registrierungsnummer, wenn die Lizenz einzeln veräußerbar war. Die Vermietung bedarf einer besonderen Lizenz.
9. Der Download oder Erwerb einer Demo-Version führt nicht zum Erwerb einer Lizenz im Sinne eines urheberrechtlichen Nutzungsrechts. Wir gewähren die Nutzung lediglich widerruflich zu Testzwecken im Rahmen der für die Demoversion maßgeblichen Regelungen. Die Änderung des Quellcodes und die Umgehung der technischen Einschränkungen der Demo-Version ist nicht gestattet.
